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Überlieferung, Projektion und die politische Ökonomie des Mythos

I. Einleitung: Die Sehnsucht nach Ursprüngen als Herrschaftstechnik

Der Nationalsozialismus war kein archaisches Relikt, sondern ein modernes Massenregime mit industrieller Gewalt, bürokratischer Effizienz und propagandistischer Raffinesse. Gerade deshalb benötigte er einen mythischen Unterbau. Der Rekurs auf die „Germanen“ erfüllte dabei eine doppelte Funktion: Er versprach metaphysische Tiefe und lieferte politische Legitimation.

Doch wer oder was waren die „Germanen“? Und wie verhält sich die historisch-kritische Forschung zu jenem ideologischen Konstrukt, das zwischen 1933 und 1945 millionenfach verbreitet wurde? Dieser Essay argumentiert, dass die nationalsozialistische Germanenrezeption weder bloße Erfindung noch genuine Traditionspflege war, sondern eine strategische Umformung fragmentarischer Überlieferung in eine biologistische Heilsgeschichte.


II. Quellenlage: Die historischen Germanen als Fremdbild

1. Antike Autoren

Das Fundament der Überlieferung bilden römische Texte. Zentral ist die Germania des Senators Tacitus (98 n. Chr.). Tacitus beschreibt Sitten, politische Strukturen und religiöse Praktiken verschiedener Stämme. Doch seine Schrift ist weniger Ethnographie als moraldidaktischer Traktat: Die Germanen erscheinen als Kontrast zur römischen Dekadenz. Keuschheit, Tapferkeit, Freiheit – all das dient der Kritik an Rom.

Bereits Julius Caesar hatte in De bello Gallico ein Bild gezeichnet, das militärisch funktional war: Germanen als gefährliche, aber formbare Gegner. Die Beschreibungen sind politisch instrumentalisiert, situativ und keineswegs konsistent.

Die moderne Althistorie – etwa Reinhard Wenskus oder Walter Pohl – betont daher den Konstruktionscharakter ethnischer Kategorien in der Antike. „Germanen“ war zunächst ein römischer Sammelbegriff, kein Selbstname mit ethnischer Homogenität.

2. Archäologie und Ethnogenese

Archäologische Kulturen wie die Jastorf-Gruppe oder die Elbgermanen lassen sich identifizieren, doch eine einheitliche „germanische Zivilisation“ existierte nicht. Vielmehr zeigen Grabfunde, Siedlungsstrukturen und materielle Kultur regionale Vielfalt.

Die Ethnogeneseforschung (Wenskus, Pohl, Herwig Wolfram) hat herausgearbeitet, dass Stammesidentitäten politisch gebildete Traditionskerne waren. Identität war kein biologischer Zustand, sondern ein soziales Narrativ.

Germanenkult ns zeit

3. Mittelalterliche Mythentraditionen

Die sogenannte „germanische Mythologie“ ist in wesentlichen Teilen durch mittelalterliche Texte wie die Lieder-Edda und die Snorra-Edda überliefert, niedergeschrieben im christlichen Island des 13. Jahrhunderts. Auch das Nibelungenlied ist ein hochmittelalterliches Kunstepos. Zwischen der Völkerwanderungszeit und der literarischen Fixierung liegen Jahrhunderte.

Philologen wie Jacob Grimm versuchten im 19. Jahrhundert, aus diesen Texten eine kohärente „germanische“ Mythologie zu rekonstruieren. Doch bereits Grimm war sich der Rekonstruktionsproblematik bewusst.


III. Vom Kulturbegriff zur Rassenideologie

1. Romantik und Nationalismus

Im 19. Jahrhundert verschmolzen Sprachwissenschaft, Volkskunde und Nationalstaatsidee. Figuren wie Johann Gottfried Herder entwickelten die Idee des „Volksgeistes“. Dieser Kulturbegriff war noch nicht biologisch determiniert, bereitete aber den Boden für ethnische Essentialisierung.

Später radikalisierte Houston Stewart Chamberlain in seinen Grundlagen des 19. Jahrhunderts die Vorstellung einer arisch-germanischen Überlegenheit. Hier verschiebt sich der Fokus von Sprache und Kultur zur „Rasse“.

2. Biologisierung des Mythos

Im Nationalsozialismus verschmolzen völkische Ideologie und staatliche Macht. „Germanisch“ wurde gleichgesetzt mit „nordisch“ und „arisch“. Institutionen wie das SS-Ahnenerbe unter Heinrich Himmler suchten nach archäologischen Beweisen für eine uralte Hochkultur.

Anthropologen wie Hans F. K. Günther klassifizierten Menschen nach Schädelmaßen und Haarfarbe. Wissenschaft wurde zum Legitimationsinstrument. Dabei war der wissenschaftliche Konsens längst differenzierter; internationale Anthropologie und Soziologie hatten biologistische Determinismen bereits kritisiert.


IV. Politische Funktion: Mythos als soziale Mobilisierung

Der Rekurs auf die Germanen erfüllte mehrere Funktionen:

  1. Soziale Integration: In einer Klassengesellschaft bot die „Volksgemeinschaft“ eine identitäre Aufwertung. Wer sich als Erbe einer heroischen Urgemeinschaft imaginierte, gewann symbolisches Kapital.
  2. Feindmarkierung: Die Konstruktion einer homogenen „germanischen Rasse“ implizierte die Abwertung und Entmenschlichung anderer Gruppen.
  3. Kriegsideologie: Der Vernichtungskrieg im Osten wurde als „Rassenkampf“ legitimiert.

Adolf Hitler sprach in Mein Kampf explizit von der Notwendigkeit „Lebensraums“. Die ideologische Rahmung als Fortsetzung eines uralten Kampfes zwischen „Nordischen“ und „Slawischen“ war historisch haltlos, aber politisch mobilisierend.


V. Wissenschaftliche Gegenperspektiven

Bereits in der Weimarer Republik existierten kritische Stimmen. Der Mediävist Friedrich Baethgen warnte vor politischer Vereinnahmung. Nach 1945 dekonstruierten Historiker wie Karl Dietrich Erdmann oder später Hans-Ulrich Wehler die völkische Geschichtspolitik.

Archäologen wie Gustaf Kossinna hatten zuvor versucht, materielle Kultur mit „Volksboden“ gleichzusetzen. Seine Siedlungsarchäologie wurde im Nationalsozialismus staatlich gefördert. Heute gilt sein Ansatz als methodisch problematisch, weil er Kulturfunde ethnisch essentialisierte.

Die moderne Forschung betont stattdessen Transkulturalität, Mobilität und Hybridität. „Germanisch“ ist eine linguistische Kategorie, keine biologische.


VI. Die Inszenierung des Sakralen

Orte wie die Externsteine wurden als angebliche Kultstätten aufgeladen. Runensymbole fanden Eingang in SS-Embleme. Rituale in der Wewelsburg sollten eine quasi-religiöse Gemeinschaft stiften.

Der Nationalsozialismus schuf damit eine politische Religion im Sinne Eric Voegelins oder Emilio Gentiles: eine sakralisierte Geschichtserzählung mit Heilsversprechen.


VII. Überlieferung versus Konstruktion: Systematische Gegenüberstellung

Historisch belastbar vs Ideologisch konstruiert 

Vielfalt germanischer Stämme vs Homogene „nordische Rasse“

Regionale religiöse Praktiken vs Einheitliche Staatsreligion

Sprachliche Verwandtschaft vs Biologische Determination

Politische Bündnisse vs Ewige Volksgemeinschaft

Der entscheidende Unterschied liegt im Umgang mit Differenz. Historische Forschung akzeptiert Widersprüche. Ideologie eliminiert sie.


VIII. Provokative Zuspitzung: Mythos als Kompensation

Mythen erfüllen häufig kompensatorische Funktionen. In Krisenzeiten versprechen sie Größe und Kontinuität. Der nationalsozialistische Germanenkult bot symbolische Aufwertung und kollektive Selbstvergewisserung.

Die Ironie der Geschichte liegt darin, dass ein hochmodernes Regime – mit Autobahnen, Rundfunk und industrieller Kriegsführung – sich auf eine imaginierte Vorzeit berief. Der Mythos ersetzte keine Realität; er überlagerte sie.


IX. Schluss: Die Verantwortung der Wissenschaft

Die Instrumentalisierung der Germanen im Nationalsozialismus zeigt exemplarisch, wie selektive Quellenlektüre, pseudowissenschaftliche Anthropologie und politische Macht eine Vergangenheit erschaffen können, die es so nie gab.

Echte Überlieferung ist fragmentarisch, kontextgebunden und interpretativ offen. Ideologische Konstruktion hingegen verlangt Reinheit, Kontinuität und moralische Eindeutigkeit.

Gerade deshalb ist historische Wissenschaft kein Luxus, sondern demokratische Notwendigkeit. Sie schützt vor der Verführungskraft einfacher Ursprungsmythen.

Wer die „Germanen“ verstehen will, muss sie aus dem Bann politischer Projektionen lösen – nicht um sie zu entzaubern, sondern um sie als das zu begreifen, was sie waren: Vielfältige, wandelbare Gesellschaften ohne Kenntnis jener ideologischen Last, die ihnen Jahrhunderte später aufgebürdet wurde.

Einschub: Rassenüberlegenheit als staatliche Doktrin seit der Aufklärung (ohne normative Bewertung)

Hitler hat «Rassenüberlegenheit» mit staatliche Instrumentalisierung nicht erfunden: Seit dem späten 18. Jahrhundert entwickelte sich in mehreren Staaten eine rechtlich oder administrativ fixierte Hierarchisierung von Bevölkerungsgruppen, die mit Begriffen wie „Rasse“, „Zivilisationsgrad“ oder „Kulturfähigkeit“ operierte. Diese Konzepte verbanden sich mit kolonialer Expansion, Staatsbürgerrecht, Arbeitsregimen und Siedlungspolitik.

Im Britischen Empire wurde Differenz zunächst über Statuskategorien (free/unfree, subject/citizen) organisiert, später zunehmend rassifiziert. Die Sklaverei blieb bis 1833 legal; koloniale Ordnungen in Indien, Afrika und der Karibik institutionalisierten ungleiche Rechte zwischen Europäern und kolonisierten Bevölkerungen. In Südafrika verdichteten sich solche Unterscheidungen im 20. Jahrhundert zur staatlichen Apartheid (ab 1948), die Wohnorte, politische Rechte und Eheschließungen nach „Rasse“ regelte.

In Frankreich proklamierte die Revolution 1789 universelle Menschenrechte; zugleich bestanden Kolonialherrschaft und Sklaverei fort (Abschaffung 1794, Wiedereinführung 1802, endgültige Abschaffung 1848). Der Code de l’indigénat (ab 1881 in Algerien, später in weiteren Kolonien) schuf ein Sonderrecht für „Eingeborene“ mit eingeschränkten Rechten gegenüber französischen Staatsbürgern. Assimilation und Differenzierung existierten nebeneinander.

In Großbritannien und Frankreich wurden im 19. Jahrhundert zudem anthropologische und eugenische Theorien rezipiert. Autoren wie Arthur de Gobineau oder später Houston Stewart Chamberlain beeinflussten Debatten über Hierarchien von „Rassen“; staatliche Politiken griffen solche Theorien selektiv auf, etwa in Siedlerkolonien oder bei Einwanderungsregimen.

In den Vereinigten Staaten institutionalisierten die sogenannten Jim-Crow-Gesetze (spätes 19. bis mittleres 20. Jahrhundert) eine rechtliche Segregation; der Supreme Court bestätigte 1896 (Plessy v. Ferguson) die Doktrin „separate but equal“. Gleichzeitig existierten Einwanderungsbeschränkungen mit expliziten Herkunftsquoten (Immigration Act 1924).

Im Deutschen Reich wurden koloniale Hierarchien in Afrika (z. B. in Deutsch-Südwestafrika) rechtlich fixiert; Mischehenverbote und differenzierte Rechtsordnungen für Kolonisierte sind dokumentiert. In der Weimarer Republik wirkten eugenische Diskurse fort; im Nationalsozialismus wurden sie umfassend staatlich normiert.

Im Russischen Reich bestanden ständische und konfessionelle Differenzierungen (u. a. Ansiedlungsrayon für Jüdinnen und Juden). In der Zwischenkriegszeit formulierten mehrere osteuropäische Staaten – etwa Polen, Rumänien oder Ungarn – Staatsbürgerrechts- und Minderheitenpolitiken, die ethnische Mehrheitsnationen privilegierten. In den baltischen Staaten (Estland, Lettland, Litauen) dominierte nach 1918 der Gedanke nationaler Selbstbestimmung; Staatsangehörigkeitsgesetze und Sprachpolitiken stärkten Titularnationen, während Minderheitenrechte variabel ausgestaltet waren.

In Südafrika kulminierten lange gewachsene koloniale Differenzordnungen 1948 in einem umfassenden Apartheidsystem mit Population Registration Act, Group Areas Act und weiteren Gesetzen, die Kategorien rechtlich fixierten.

Gemeinsam ist diesen Fällen die staatliche Kodifizierung von Zugehörigkeit über Abstammung, Hautfarbe, Kultur oder Sprache. Unterschiede bestehen im Grad der Systematik, in der Dauer, in der territorialen Reichweite (Metropole vs. Kolonie) und in der jeweiligen rechtlichen Begründung (Naturrecht, Zivilisationsmission, Sicherheitsargumente, Eugenik). Diese Entwicklungen bilden den historischen Kontext, in dem auch die nationalsozialistische Rassenpolitik entstand, ohne mit anderen Fällen identisch zu sein.

Ausgewählte wissenschaftliche Quellen

Tacitus: Germania. Hg. u. übers. von Manfred Fuhrmann. Stuttgart: Reclam, 1991.

Caesar, Gaius Iulius: De bello Gallico. Hg. von Otto Seel. Stuttgart: Teubner, 1961.

Wenskus, Reinhard: Stammesbildung und Verfassung. Köln/Wien: Böhlau, 1961.

Wolfram, Herwig: Die Germanen. München: C.H. Beck, 2004.

Pohl, Walter: Die Völkerwanderung. Stuttgart: Kohlhammer, 2002.

Grimm, Jacob: Deutsche Mythologie. Göttingen: Dieterich, 1835.

Chamberlain, Houston Stewart: Die Grundlagen des 19. Jahrhunderts. München: Bruckmann, 1899.

Kossinna, Gustaf: Die deutsche Vorgeschichte – eine hervorragend nationale Wissenschaft. Leipzig: Kabitzsch, 1914.

Wehler, Hans-Ulrich: Deutsche Gesellschaftsgeschichte, Bd. 4. München: C.H. Beck, 2003.

Voegelin, Eric: Die politischen Religionen. Wien: Bermann-Fischer, 1938.